Tageskarte-Gemeinde
Die Gemeinde Römerswil bietet Ihren Einwohnern die «Tageskarte-Gemeinde» der SBB an. Pro Tag stehen 2 Tageskarten zur Verfügung.
Die Tageskarte-Gemeinde ermöglicht die freie Fahrt auf allen Strecken von SBB und Postauto sowie den meisten konzessionierten Privatbahnen, städtischen Nahverkehrsmitteln und vielen Schiffsbetrieben der Schweiz. Auf den privaten Autobus- und Seilbahnverbindungen werden teilweise Ermässigungen gewährt.
Eine Tageskarte-Gemeinde kostet für EinwohnerInnen CHF 40.00 und für Auswärtige CHF 45.00.
Die Tageskarten können direkt über das Reservationssystem «Tageskarte-Gemeinde» reserviert werden. Die Tageskarten Gemeinde müssen spätestens einen Arbeitstag vor dem Gültigkeitsdatum während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Römerswil abgeholt und bezahlt werden. Die Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld, Kartenzahlung oder TWINT. Sie werden grundsätzlich nicht per Post versandt.
Die bekannten SBB Tageskarten der Gemeinden (Tages GA) werden ab dem 1. Januar 2024 von der SBB nicht mehr angeboten. Das von der SBB bezogen Jahresset der Gemeinde Römerswil endet am 19. Juli 2023 und kann aufgrund dem neuen Angebot ab 1. Januar 2024 nicht weiter verlängert werden. Das Nachfolgeprodukt der Tageskarte Gemeinde ist jedoch mittlerweile bekannt. Ab 2024 kann an den Schaltern der Gemeinden und Städte exklusiv die «Spartageskarte Gemeinde» gekauft werden. Das neue Angebot orientiert sich an der bekannten Spartageskarte des öV: Es steht den Kundinnen und Kunden in zwei Preisstufen für die 1. und 2. Klasse mit oder ohne Halbtax zur Verfügung. Ausgegeben wird die Karte als personalisiertes Mobile- oder Papierticket. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.allianceswisspass.ch/de/mediencorner/Medienkonferenzen/eckpunkte-spartageskarte-gemeinde
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung:
Montag bis Donnerstag (Freitag geschlossen)
08.00 – 11.30 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Dokumente
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2023-01-17_Tageskarten_Gemeinde_Bestimmungen_ab_01.03.2016.pdf | Download | 0 | 2023-01-17_Tageskarten_Gemeinde_Bestimmungen_ab_01.03.2016.pdf |