Die Gemeinde Römerswil ist in verschiedene Schulkreise eingeteilt. Informationen zu den einzelnen Schulen finden Sie unter Schulen.
Reglement
Reglement für die Schule Römerswil
Schulwegentschädigung ab Schuljahr 2022/2023
Der Gemeinderat Römerswil hat an der Sitzung vom 12. Juni 2022 auf Antrag der Bildungskommission und gestützt auf
§ 36 des Volksschulbildungsgesetzes beschlossen eine Schulwegentschädigung zu entrichten. Die Entschädigung von CHF 250.00 pauschal pro Familie wird erstmals ab dem Schuljahr 2022/2023 ausbezahlt, wenn ein Kind im Zyklus 1 (Basisstufe, Kindergarten, 1./2. Primarklasse) die Schule besucht. Um die Entschädigung zu erhalten, müssen die einzelnen Familien jeweils pro Schuljahr einen Antrag ausfüllen und im Perimeter «Anrecht auf Entschädigung» gemäss Plan vom 1. Juni 2022 wohnen. Das Gesuch ist jeweils bis spätestens am 31. Oktober einzureichen. Die Auszahlung erfolgt im März des darauffolgenden Jahres.
Plan Schulwegenstchädigung vom 1. Juni 2022
Gesuchsformular Schulwegentschädigung