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Inhalt

17. Februar 2021

Das ehemalige Schützenhaus liegt in der Gemeinde Römerswil, im grünen mit wunderbarer Aussicht über den Baldeggersee. Bis anhin wurde das Gebäude von den Schützen genutzt. Aufgrund der Sanierung der Trefferanzeige und der Auflösung des Schützenvereines hat sich der Gemeinderat entschieden das Grundstück zu veräussern. 

Künftige Nutzung: Ist Sache des Käufers. Das Grundstück liegt in der Landwirtschaftszone und ist daher nur beschränkt nutzbar.

Umnutzung mit baulichen Massnahmen: Die Beurteilung einer Umnutzung in ein Vereinslokal muss unter Art. 24c RPG in Verbindung mit Art. 41, 42 und 43a RPV betrachtet werden. Gemäss Art. 42 RPV muss die Identität einer Baute einschliesslich ihrer Umgebung in den wesentlichen Zügen gewahrt bleiben. Zweckänderungen verändern die Identität einer Baute stets in mehr oder weniger grossem Ausmass. Je bedeutender die Zweckänderung ist,
desto eher ist die Grenze des nach Art. 24c RPG Zulässigen erreicht. Eine Umnutzung in ein Vereinslokal ist unter Art. 24c RPG bei gleichbleibender Nutzungsintensität und ähnlicher Nutzung denkbar.

Umnutzung ohne bauliche Massnahmen: Eine reine Zweckänderung des Schützenhauses kann auch unter Art. 24a RPG betrachtet werden. Art. 24a RPG lässt Zweckänderungen ohne baulichen Massnahmen bei rechtmässig erstellten Bauten zu,  sofern keine neuen Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt entstehen und sie nach keinem anderen Bundeserlass unzulässig ist. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Denkbar wäre eine Umnutzung in ein Lager ohne gewerblichen Charakter. Die für die Umnutzung notwendigen baulichen Massnahmen dürfen nur im Sinne des Unterhalts sein. Das Gebäude muss nach der Umnutzung jederzeit ohne Weiteres in den ursprünglichen Zustand rückführbar sein. 

Für zusätzliche Informationen zu Art. 24c RPG kann die Wegleitung zum Bauen ausserhalb der Bauzonen der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) des Kantons Luzern konsultiert werden: Wegleitung zum Bauen ausserhalb der Bauzone.

Der Käufer übernimmt das Gebäude und Grundstück im heutigen Zustand. Parkierung, Wasser, Strom und Zufahrt ist neu zu regeln.

Angebote: Bis 31. März 2021 an den Gemeinderat Römerswil, Dorf 6, 6027 Römerswil (gemeindeverwaltung@roemerswil.ch / 041 914 20 60) unter Angabe der Nutzung. Kaufpreis ab 20'000.00 - die höchsten Angebote werden weiter berücksichtigt.

ACHTUNG: Bei der Besichtigung des Grundstückes bitten wir Sie nicht auf das Land zu fahren um unnötigen Landschaden beim Nachbargrundstück zu verhindern!

Panorama

 

Zugehörige Objekte

Name
2020-12-30_Grundbuchauszug.pdf (PDF, 68.32 kB) Download 0 2020-12-30_Grundbuchauszug.pdf
2018-12-19_Gebaude_Romerswil_0139_Gemeindepolice.pdf (PDF, 936.4 kB) Download 1 2018-12-19_Gebaude_Romerswil_0139_Gemeindepolice.pdf
Grundbuchplan_Grundstuck_Nr._664.pdf (PDF, 38.18 kB) Download 2 Grundbuchplan_Grundstuck_Nr._664.pdf
Merkblatt_Stillgelegte_Schiessanlagen_Zweckanderung_von_Schutzenhausern.pdf (PDF, 47.89 kB) Download 3 Merkblatt_Stillgelegte_Schiessanlagen_Zweckanderung_von_Schutzenhausern.pdf