Die Situation bezüglich Vogelgrippe hat sich seit dem positiven Befund im Kanton Bern verschärft. Am 12. November wurde in Männedorf (ZH) ebenfalls eine Graugans positiv auf Vogelgrippe (H5N1) getestet. Auf Grund der weiteren Ausbreitung der Krankheit hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) entschieden, mittels Verordnung um alle Seen und grossen Flüsse im Mittelland Beobachtungsgebiete einzurichten.
Die Beobachtungsgebiete umfassen einen 3km breiten Streifen um die Gewässer. In diesen Gebieten gelten besondere Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen, mit welchen jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermieden werden soll. Es sind auch Gewässer im Kanton Luzern, unter anderem der Baldeggersee, betroffen. Die genaue Karte kann hier eingesehen werden. Betroffene Geflügelhaltende werden vom Veterinärdienst direkt angeschrieben.
Zusätzlich werden alle Geflügelhaltenden aufgefordert, ihre Tiere gut zu beobachten und Verdachtssymptome wie Atembeschwerden, Rückgang der Legeleistung, dünne/fehlende Eierschalen oder erhöhte Sterblichkeit unverzüglich einem Tierarzt oder einer Tierärztin zu melden. Bei Wasservögeln sind die Anzeichen oft weniger ausgeprägt, weshalb Wachsamkeit besonders wichtig ist.
Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht berührt werden. Sie sind im Kanton Luzern, der Wildhut oder der Polizei zu melden.
Bei Fragen können Sie sich beim Veterinärdienst vom Kanton Luzern melden. Weitere Informationen sowie die aktuelle Verordnung finden Sie hier.