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Inhalt

Betreuungsgutscheine ab August 2026

Ab August führen alle Luzerner Gemeinden Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung ein.

Erziehungsberechtigte können bereits heute online prüfen, ob sie Anspruch auf Unterstützung haben und wie hoch diese ungefähr ausfallen wird. Dafür steht ein RechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. auf der Website der Dienststelle Soziales und Gesellschaft des Kantons Luzern zur Verfügung.

Antragstellung ab August
Ab dem 3. August 2026 können Erziehungsberechtigte den Antrag auf Betreuungsgutscheine online über die kantonale Plattform my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einreichen.

Unter dem folgenden Link finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Umsetzung des Gesetzes über die Familienergänzende Kinderbetreuung: Fragen und Antworten Familienergänzende KinderbetreuungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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