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28. Mai 2026
Letztes Jahr ist in der Umgebung der Autobahnraststätte Neuenkirch eine Japankäfer-Population entdeckt worden. Mit umfassenden Massnahmen wie einem Bewässerungsverbot für Grünflächen oder einem Transportverbot für Grüngut aus dem betroffenen Gebiet soll eine weitere Ausbreitung verhindert und der Japankäfer getilgt werden. Die aktualisierte Allgemeinverfügung gilt ab dem 30. Mai 2026, zum Start der Flugsaison. Das Schadenspotenzial des Japankäfers wird für die Schweiz auf jährlich mehrere hundert Millionen Franken geschätzt.

Der Japankäfer stellt ein grosses Risiko für Landwirtschaft und Umwelt dar und wird deshalb im Auftrag des Bundes durch die Kantone überwacht. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Population zu tilgen, wurden im Gebiet um die Raststätte Neuenkirch im August 2025 gemäss den Vorgaben des Bundes ein Befallsherd und eine angrenzende Pufferzone ausgeschieden. Diese bleiben bis auf Weiteres so bestehen. Zudem tritt per 30. Mai 2026 eine aktualisierte Allgemeinverfügung mit wiederum umfassenden, aber weitgehend unveränderten Massnahmen in Kraft.

Sämtliche im Befallsherd sowie in der Pufferzone geltenden Massnahmen und weitere Informationen wie Karten der Zonen und Merkblätter sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) abrufbar.