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Inhalt

Auf den 1. Juni 2018 hat der Bundesrat in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) umfassende
Änderungen in der Feuerungskontrolle in Kraft gesetzt. Diese Änderungen haben auch
Auswirkungen auf die Feuerungskontrolle, die in den Zentralschweizer Kantonen gemeinsam
und in Partnerschaft mit der Geschäftsstelle Feuerungskontrolle organisiert wird. Betroffen davon
sind hauptsächlich Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt (kW).
Holz-Zentralheizungen müssen neu periodisch gemessen werden. Bei Öl- und Gasfeuerungen
bis 1000 kW gibt es kleinere Änderungen im Vollzug.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

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