Temporäre Reklamen über 1.2 m2 benötigen immer eine Bewilligung der Gemeinde. Temporäre Reklamen bis 1.2 m2 sind grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig. Die folgenden Bedingungen sind jedoch bei allen temporären Reklametafeln einzuhalten:
- Die Reklametafeln müssen in derselben Gemeinde sein, wo die Veranstaltung stattfindet.
- Die Reklametafeln dürfen nur innerorts (bis 100 m ausserorts) aufgestellt werden.
- Die Grundeigentümer müssen ihr Einverständnis geben.
- Die Sichtzonen müssen eingehalten sein.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt Wahl- und Abstimmungplakate.pdf | Download | 1 | Merkblatt Wahl- und Abstimmungplakate.pdf |
Gesuch für temporäre Reklamen, handschriftlich.pdf | Download | 2 | Gesuch für temporäre Reklamen, handschriftlich.pdf |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrale Dienste | 041 914 20 60 | gemeindeverwaltung@roemerswil.ch |