Temporäre Reklamen über 1.2 m2 benötigen immer eine Bewilligung der Gemeinde. Temporäre Reklamen bis 1.2 m2 sind grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig. Die folgenden Bedingungen sind jedoch bei allen temporären Reklametafeln einzuhalten:
- Die Reklametafeln müssen in derselben Gemeinde sein, wo die Veranstaltung stattfindet.
- Die Reklametafeln dürfen nur innerorts (bis 100 m ausserorts) aufgestellt werden.
- Die Grundeigentümer müssen ihr Einverständnis geben.
- Die Sichtzonen müssen eingehalten sein.
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt Wahl- und Abstimmungplakate.pdf (PDF, 434 kB) | Download | 0 | Merkblatt Wahl- und Abstimmungplakate.pdf |
| Gesuch für temporäre Reklamen, handschriftlich.pdf (PDF, 315 kB) | Download | 1 | Gesuch für temporäre Reklamen, handschriftlich.pdf |
| Gesuch fur temporare Reklamen digital.doc (DOC, 522 kB) | Download | 2 | Gesuch fur temporare Reklamen digital.doc |
| Richtlinien Reklameanlagen rawi (PDF, 752 kB) | Download | 3 | Richtlinien Reklameanlagen rawi |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Zentrale Dienste | 041 914 20 60 | gemeindeverwaltung@roemerswil.ch |