Aufgrund des am 1. Januar 1996 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) werden den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
Nähere Auskünfte betreffend Prämienverbilligung (IPV) erteilt auch die WAS Wirtschaft Arbeit Soziales, Ausgleichskasse LuzernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
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