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Inhalt

Schweizerinnen und Schweizer erhalten das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht auf Gesuch hin, wenn sie sich in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs während insgesamt dreier Jahre in Römerswil aufgehalten haben. Unmittelbar vor der Einbürgerung muss sich die gesuchstellende Person während mindestens eines Jahres ununterbrochen in Römerswil aufgehalten haben und einen guten Ruf geniessen. 

Das Gesuch ist im Online-Schalter zu finden. Das Gesuch mit den nötigen Beilagen ist beim Gemeinderat Römerswil, Dorf 6, 6027 Römerswil einzureichen. 

Für die Aufwendungen erhebt die Gemeinde Römerswil eine Bearbeitungsgebühr. Die genauen Angaben dazu entnehmen Sie dem Gesuchformular

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