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Inhalt

25. Juni 2026

Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Luzern Wasserentnahmen für die Bewässerung und für andere Zwecke in einem Grossteil des Kantonsgebiets bis auf Weiteres untersagt.

Trockenheit, hohe Temperaturen und Wind erhöhen auch die Waldbrandgefahr. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ab Donnerstag, 25. Juni 2026 12:00 Uhr.

Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballons/Laternen steigen zu lassen.

Damit sich die Pegelstände normalisieren und die Waldbrandgefahr sinkt, bräuchte es ergiebige und anhaltende Niederschläge.

Alle weiteren Informationen finden Sie in den Dokumenten im Anhang. 

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich unter waldbrand.lawa@lu.ch oder 041 349 74 00 melden.

Zugehörige Objekte

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2026_06_Medienmitteilung_Trockenheit (PDF, 105 kB) Download 0 2026_06_Medienmitteilung_Trockenheit
Allgemeinverfügung_Feuerverbot Wald und Waldesnähe (PDF, 691 kB) Download 1 Allgemeinverfügung_Feuerverbot Wald und Waldesnähe