Formulare
Mittels einmaliger Registration und Authentifizierung können Gesuchstellende die webbasierten eFormulare ausfüllen und die Unterlagen hochladen.
Die eFormulare sind mit den Browser EDGE, Chrome, Opera oder Firefox zu bedienen.
Aktuell stehen die folgenden Formulare zu Verfügung:
- Baugesuch
- Meldung Abbrucharbeiten
- Meldung Solaranlage
- Meldung Terrainveränderungen
- Projektänderung
- Vorabklärung
Sobald die Gesuche elektronisch an die Gemeinde eingereicht werden, erfolgt durch die Gemeinde die formelle Prüfung und Interaktion mit den Gesuchstellenden. Im Anschluss erfolgt die Übernahme in das eBAGE+ oder der kommunalen Fachapplikation durch die Gemeinden.
Nebst der digitalen Einreichung eines Baugesuchs oder einer Projektänderung muss ein Exemplar in Papierform bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Gemeinde kann weitere Exemplare verlangen (vgl. § 55 PBV). Für eine Vorabklärung oder die Meldeformulare genügt die digitale Einreichung. Die Gemeinde kann ein Exemplar in Papierform verlangen.
Einmalige Registration:
Registrieren Sie sich bitte mit Ihrer Mobiltelefon-Nummer und nicht mit einer Festnetznummer!
https://ebage-formular.lu.ch/register
Login:
https://ebage-formular.lu.ch
Passwort vergessen:
https://ebage-formular.lu.ch/register/resetpassword
Dokument für Gesuchstellende und Gemeinde:
Anleitung Webformular
Dokument für Gemeinden:
Prozessbeschrieb Eingabe-Erfassung-Start-Bearbeitung
Erdbebensicherheit
Das Kontrollverfahren betreffend Erdbebensicherheit wurde wesentlich vereinfacht und die dazu notwendigen Dokumente aktualisiert. Neu ist folgendes:
- Bauvorhaben mit Baukosten von weniger als CHF 1 Mio. werden neu als Bagatellfälle klassiert und sind vom Kontrollverfahren befreit und im Rahmen des Baugesuchs sind keine weiteren Angaben erforderlich.
- Bei Bauvorhaben mit Baukosten von CHF 1 Mio. und mehr muss die zutreffende Bauwerksklasse (BWK) des Vorhabens bestimmt und im Baugesuchsformular eingetragen werden.
a) Handelt es sich um ein Vorhaben der BWK I liegt neu ebenfalls ein Bagatellfall vor und es sind keine weiteren Angaben im Baugesuchsformular
erforderlich.
b) Handelt es sich um ein Vorhaben der BWK II ist das Formular "Erdbebensicherheit BWK II" vom Tragwerksplaner auszufüllen und als Anhang mit
dem Baugesuch einzureichen.
c) Handelt es sich um ein Vorhaben der BWK III ist ein von einer Kontrollingenieurin oder einem Kontrollingenieur geprüftes Dossier "Erdbeben-
sicherheit" (Angaben zur Projektbasis, Nutzungsvereinbarung und technischer Bericht Erdbebensicherheit) als Anhang mit dem Baugesuch
einzureichen.