Fristerstreckungsgesuch

Für die Erfassung einer Fristerstreckung für Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige benötigen Sie die Sozialversicherungsnummer sowie die PersID gemäss Aufdruck auf der Ihnen zugestellten Steuererklärung.


Fristerstreckungen für Steuererklärungen, für welche die 2. Mahnung bereits versandt worden ist, können nicht über Internet beantragt werden.

Fristerstreckungen über den 31. August können nicht über Internet beantragt werden.

In diesen Fällen können schriftlich begründete Gesuche mit E-Mail oder in Briefform beim zuständigen Gemeindesteueramt eingereicht werden, wobei Fristerstreckungen über diese Maximalfristen nur mit grosser Zurückhaltung bewilligt werden.

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