In der ersten Januarhälfte haben sich die Fälle von Aviärer Influenza (Vogelgrippe, AI) bei Wildvögeln gehäuft. Es handelt sich um eine hochansteckende Variante (HPAI, H5N1). Damit liegt ein Seuchenfall nach Art. 122 Tierseuchenverordnung vor, der staatliche Bekämpfungsmassnahmen erforderlich macht.
Bei den derzeit in Europa zirkulierenden HPAI-Stämmen liegen zurzeit keine Hinweise vor, dass eine Übertragung auf den Menschen befürchtet werden müsste.
Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist weiterhin unbedenklich.
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Zugehörige Objekte
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2025-01-14, Vorgehen Meldung Vogelfunde 2025 (PDF, 341 kB) | Download | 0 | 2025-01-14, Vorgehen Meldung Vogelfunde 2025 |
2024-12-13, Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza (PDF, 336.25 kB) | Download | 1 | 2024-12-13, Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza |
2025-01-14, Vogelgrippe ausgewählte TKS (PDF, 182.01 kB) | Download | 2 | 2025-01-14, Vogelgrippe ausgewählte TKS |
2025-01-14, Häufig gestellte Fragen Vogelgrippe 2025 (PDF, 748.38 kB) | Download | 3 | 2025-01-14, Häufig gestellte Fragen Vogelgrippe 2025 |