Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz und in fast ganz Europa vermehrt auftritt, verlängert das BLV in Absprache mit den Kantonen die Massnahmen wegen der Vogelgrippe bis mindestens am 30. April 2023.
Das heisst: Hausgeflügel muss im Stall bleiben oder darf nur in einen vor Wildvögeln geschützten Auslauf.
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