Raumplanung
Planen bedeutet künftiges Vorausschauen und Ordnen. Raumplanung kann man daher als Raumgestaltung nach einer bestimmten Ordnung bezeichnen. Zur Raumplanung gehören planerische Massnahmen auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde.
Gemäss eidg. Raumplanungsgesetz hat die Raumordnungspolitik drei wesentliche Ziele:
- haushälterische Nutzung des Bodens
- Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten
- eine auf die erwünschte Entwicklung ausgerichtete Besiedlung
Auflage Ortsplanungsrevision
In Anwendung von § 61 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Luzern wurden während 30 Tagen, vom 19. August bis 17. September 2020 die Planunterlagen und die ergänzenden Dokumente öffentlich aufgelegt: