Temporäre Reklamen über 1.2 m2 benötigen immer eine Bewilligung der Gemeinde. Temporäre Reklamen bis 1.2 m2 sind grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig. Die folgenden Bedingungen sind jedoch bei allen temporären Reklametafeln einzuhalten:
- Die Reklametafeln müssen in derselben Gemeinde sein, wo die Veranstaltung stattfindet.
- Die Reklametafeln dürfen nur innerorts (bis 100 m ausserorts) aufgestellt werden.
- Die Grundeigentümer müssen ihr Einverständnis geben.
- Die Sichtzonen müssen eingehalten sein.
Zugehörige Objekte
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| Richtlinien Reklameanlagen rawi.pdf (PDF, 389.85 kB) | Download | 0 | Richtlinien Reklameanlagen rawi.pdf | 
| Merkblatt Wahl- und Abstimmungplakate.pdf (PDF, 433.58 kB) | Download | 1 | Merkblatt Wahl- und Abstimmungplakate.pdf | 
| Gesuch für temporäre Reklamen, handschriftlich.pdf (PDF, 315.35 kB) | Download | 2 | Gesuch für temporäre Reklamen, handschriftlich.pdf | 
| Gesuch fur temporare Reklamen digital.doc (DOC, 522 kB) | Download | 3 | Gesuch fur temporare Reklamen digital.doc | 
| Name | Telefon | Kontakt | 
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| Zentrale Dienste | 041 914 20 60 | gemeindeverwaltung@roemerswil.ch |