Adressänderung (Umzug innerhalb Gemeinde)
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Römerswil umziehen, ist die neue Adresse innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Ausländische Staatsangehörige stellen bitte den Ausländerausweis zu, da wir diese Mutation zusätzlich dem Amt für Migration melden müssen. Den Umzug können Sie uns auch per eUmzug (siehe Link unter Online-Schalter) melden. Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Römerswil anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.
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