Adressauskünfte
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Gemäss Datenschutzgesetz vom 02. Juli 1990 und dem Datenschutzreglement der Einwohnergemeinde Römerswil dürfen Adressauskünfte an Privatpersonen nur gegeben werden, wenn ein schutzwürdiges Interesse zu Grunde liegt.
Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt! Preis: 11.--
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