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Inhalt

Per 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ausgestellt.

Eine Handlungsfähigkeitsbestätigung erhalten Sie, wenn sie in der Region Hochdorf und Sursee wohnhaft sind und sie unter keiner Erwachsenenschutzmassnahme stehen, die ihre Handlungsfähigkeit einschränkt.

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