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Inhalt

AusländerInnen erhalten an Stelle eines Schriftenempfangsscheines einen Ausländerausweis.

Der Ausländerausweis wird vom Amt für Migration des Kantons ausgestellt. Der Ausländerausweis ist stets befristet, und die Verlängerung kann mit Bedingungen verbunden werden.

Bei Fragen betreffend Aufenthaltsbewilligung, Ausländerausweise, Familiennachzug, Besuchsaufenthalt, etc. wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Migration des Kantons Luzern.

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