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Nach der Anmeldung bei unserer Einwohnerkontrolle erhalten Sie den Schriftenempfangsschein. Dieser gilt als Ausweis über die erfolgte gesetzliche Regelung der Niederlassung.
Bei der Abmeldung ist der Schriftenempfangsschein der Einwohnerkontrolle zurückzugeben. Die Abmeldung kann persönlich oder schriftlich unter Angabe der neuen Adresse erfolgen.

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