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Inhalt

Temporäre Reklamen

Temporäre Reklamen über 1.2 m2 benötigen immer eine Bewilligung der Gemeinde. Temporäre Reklamen bis 1.2 m2 sind grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig. Die folgenden Bedingungen sind jedoch bei allen temporären Reklametafeln einzuhalten:
  • Die Reklametafeln müssen in derselben Gemeinde sein, wo die Veranstaltung stattfindet.
  • Die Reklametafeln dürfen nur innerorts (bis 100 m ausserorts) aufgestellt werden.
  • Die Grundeigentümer müssen ihr Einverständnis geben.
  • Die Sichtzonen müssen eingehalten sein.

Zugehörige Objekte

Name
Richtlinien Reklameanlagen rawi.pdf Download 0 Richtlinien Reklameanlagen rawi.pdf
Merkblatt Wahl- und Abstimmungplakate.pdf Download 1 Merkblatt Wahl- und Abstimmungplakate.pdf
Gesuch für temporäre Reklamen, handschriftlich.pdf Download 2 Gesuch für temporäre Reklamen, handschriftlich.pdf
Gesuch fur temporare Reklamen digital.doc Download 3 Gesuch fur temporare Reklamen digital.doc