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Inhalt

Die Bürgerrechtskommission besteht aus einem Präsidenten und aus vier weiteren Mitgliedern.

Sie erfüllt alle Aufgaben, die das Bürgerrechtsgesetz den Gemeinden im Zusammenhang mit den Einbürgerungen zuweist. Die Gemeindeverwaltung sichert das korrekte verwaltungstechnische Verfahren.

Die Bürgerrechtskommission entscheidet abschliessend über die Einbürgerungsgesuche.

Reglement der Bürgerrechtskommisson der Gemeinde Römerswil

Kontakt

Bürgerrechtskommission
Dorf 6
6027 Römerswil
Tel. 041 914 20 63
angela.amrein@roemerswil.ch

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