Die Bürgerrechtskommission besteht aus einem Präsidenten und aus vier weiteren Mitgliedern.
Sie erfüllt alle Aufgaben, die das Bürgerrechtsgesetz den Gemeinden im Zusammenhang mit den Einbürgerungen zuweist. Die Gemeindeverwaltung sichert das korrekte verwaltungstechnische Verfahren.
Die Bürgerrechtskommission entscheidet abschliessend über die Einbürgerungsgesuche.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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