Urnenöffnungszeiten
Abstimmungs- / Wahlsonntag, 10.30 bis 11.00 Uhr
Urnenstandort
Gemeindehaus Römerswil, Dorf 6, 6027 Römerswil
Brieflich abstimmenWas ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie alle von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche, grüne Stimm- und Wahlkuvert. Pro Abstimmung und Wahl darf nur je 1 Stimm- und Wahlzettel eingelegt werden.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis persönlich.
- Legen Sie das grüne, amtliche Stimm- und Wahlkuvert und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert, in welchem Sie das Wahl- und Abstimmungsmaterial erhalten haben.
- Das Fensterkuvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung kann:
- rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage),
- persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben werden,
- in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen werden (bis spätestens 11.00 Uhr am Abstimmungs- und Wahlsonntag) oder
- im Urnenbüro abgegeben werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimm- und Wahlkuvert eingesandt wird,
- die briefliche Stimmabgabe ohne Beilage des Stimmrechtsausweises erfolgt,
- der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist,
- für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert sind,
- das amtliche Stimm- und Wahlkuvert mit Angaben versehen sind, die das Stimmgeheimnis aufheben,
- die Stimm- und Wahlzettel sich im Rücksendekuvert, jedoch nicht im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert befinden,
- die Stimm- und Wahlzettel erst nach Schluss der letzten Urnenzeit beim Urnenbüro eintrifft,
- ein Dritter sich nachweisbar unbefugterweise in die Stimmabgabe eingemischt hat.