Die Gemeindeversammlung ist die Legislative und somit das oberste Organ der Gemeinde. In der Regel werden jährlich zwei Gemeindeversammlungen abgehalten. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können sich an der Gemeindeversammlung direkt zu Vorlagen äussern und Anträge stellen. Sie nehmen an der Gemeindeversammlung im Wesentlichen folgende Aufgaben wahr:
| Aufgaben: | Jährliche Aufgaben: - Abnahme der Jahresrechnung bis Ende Juni des Folgejahres
- Genehmigung des Voranschlages für das kommende Jahr
- Festsetzung des Steuerfusses
Aufgaben je nach Bedarf: - Erlass einer Gemeindeordnung
- Erlass von rechtsetzenden Beschlüssen und Reglementen, vorbehältlich der Verordnungsbefugnis durch den Gemeinderat
- Beschlussfassung über Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
- Kreditbewilligungen
- Ermächtigung des Gemeinderates zur Aufnahme von Darlehen
- Beschlussfassung über Grundstücksgeschäfte
- Ermächtigung des Gemeinderates zum Abschluss von Konzessionsverträgen
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| Kompetenzen: | Die Kompetenzen und Zuständigkeiten richten sich insbesondere nach dem Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung von Römerswil. |
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