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Kontaktdaten

Adresse:

  • Gemeindehaus
  • Dorf 6 / Postfach 18
  • 6027 Römerswil
  • Telefon 041 914 20 60
  • Fax 041 914 20 78

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag
  • 08.00 - 11.30 Uhr
  • 13.30 - 17.00 Uhr
  • oder nach Vereinbarung
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UrnenstandortGemeindehaus Römerswil
Urnen ÖffnungszeitenSonntag, 10.30 bis 11.00 Uhr
HinweisAlle Resultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen der Gemeinde Römerswil sind nur Teilergebnisse. Bei kantonalen Vorlagen finden Sie die Endergebnisse unter www.lu.ch und bei eidgenössischen Vorlagen unter www.admin.ch.
Brieflich abstimmenWas ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie alle von Hand ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das amtliche, grüne Stimm- und Wahlkuvert. Pro Abstimmung und  Wahl darf nur je 1 Stimm- und Wahlzettel eingelegt werden.
  3. Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich.
  4. Legen Sie das grüne, amtliche Stimm- und Wahlkuvert und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert, in welchem Sie das Wahl- und Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  5. Das Fensterkuvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung kann

  • verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden,
  • persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben werden,
  • in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen werden (bis spätestens 11.00 Uhr am Abstimmungs- und Wahlsonntag) oder
  • im Urnenbüro abgegeben werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
  • zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimm- und Wahlkuvert eingesandt wird.
  • die briefliche Stimmabgabe ohne Beilage des Stimmrechtsausweises erfolgt.
  • der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist.
  • für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert sind.
  • das amtliche Stimm- umd Wahlkuvert mit Angaben versehen sind, die das Stimmgeheimnis aufheben.
  • die Stimm- und Wahlzettel sich im Rücksendekuvert, jedoch nicht im grünen amtlichen Stimm- und Wahlkuvert, befinden.
  • die Stimm- und Wahlzettel erst nach Schluss der letzten Urnenzeit beim Urnenbüro eintrifft.
  • ein Dritter sich nachweisbar unbefugterweise in die Stimmabgabe eingemischt hat.
  
Kontaktfelix.kolly@roemerswil.ch