Revision der Ortsplanung, Erlass Planungszone "Arbeitszone A" im Gebiet Juchte
Die Gemeinde möchte gestützt auf das Gebot der haushälterischen Bodennutzung gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz RPG die Nutzung der Arbeitszonen künftig besser lenken. Dazu ist in der aktuell laufenden Gesamtrevision der Ortsplanung Römerswil vorgesehen, in den Arbeitszonen eine Mindestnutzung einzuführen. Dies ist von hoher Bedeutung, da es künftig kaum mehr möglich sein wird, neue Arbeitszonen einzuzonen. Die Ortsplanungsrevision ist bereits weit fortgeschritten, sie befindet sich zurzeit in Vorprüfung beim Kanton. Damit bis zur öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision keine zu geringen Nutzungen bewilligt werden müssen, erlässt der Gemeinderat vorgezogen die Planungszone «Arbeitszone A» und stellt damit sicher, dass die vorgesehene Bestimmung zur Mindestnutzung ab sofort bereits gilt.
Zugehörige Objekte
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2019-04-30_Erlass_Planungszone_Arbeitszone_A.pdf | Download | 1 | 2019-04-30_Erlass_Planungszone_Arbeitszone_A.pdf |
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2014-08-18_Zonenplanausschnitt_Niffel-Birgen.pdf | Download | 3 | 2014-08-18_Zonenplanausschnitt_Niffel-Birgen.pdf |