- Die Reklametafeln müssen in derselben Gemeinde sein, wo die Veranstaltung stattfindet.
- Die Reklametafeln dürfen nur innerorts (bis 100 m ausserorts) aufgestellt werden.
- Die Grundeigentümer müssen ihr Einverständnis geben.
- Die Sichtzonen müssen eingehalten sein.
Zugehörige Objekte
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