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Inhalt

29. September 2016
Temporäre Reklamen über 1.2 m2 benötigen immer eine Bewilligung der Gemeinde. Temporäre Reklamen bis 1.2 m2 sind grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig. Die folgenden Bedingungen sind jedoch bei allen temporären Reklametafeln einzuhalten:
  • Die Reklametafeln müssen in derselben Gemeinde sein, wo die Veranstaltung stattfindet.
  • Die Reklametafeln dürfen nur innerorts (bis 100 m ausserorts) aufgestellt werden.
  • Die Grundeigentümer müssen ihr Einverständnis geben.
  • Die Sichtzonen müssen eingehalten sein.

Zugehörige Objekte

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Gesuch für temporäre Reklamen handschriftlich Download 0 Gesuch für temporäre Reklamen handschriftlich
Gesuch für temporäre Reklamen digital Download 1 Gesuch für temporäre Reklamen digital
Richtlinien Reklameanlagen rawi Download 2 Richtlinien Reklameanlagen rawi
Merkblatt Wahl- und Abstimmungplakate Download 3 Merkblatt Wahl- und Abstimmungplakate