Die Stimmbevölkerung hat die an der Urne beantragten Überführung der Grundstücke Nr. 664 und 665, GB Römerswil (Schützenhaus und Trefferanzeige) vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen und der damit verbundenen Zweckänderung zugestimmt. Mit diesem
Entscheid und dem Abschluss der Sanierung der Trefferanzeige kann das Grundstück Nr. 664 inkl. Schützenhaus mit einer Grundstücksfläche von 512 m2 veräussert werden. Das Grundstück liegt in der Landwirtschaftszone und ist daher nur beschränkt nutzbar. Zulässige
und nicht zulässige Zweckänderungen von stillgelegten Schiessanlagen sind im entsprechenden Merkblatt des Kantons ersichtlich.
Bereits im Juli 2019 haben sich einige Kaufinteressenten gemeldet. Diese und weitere Kaufinteressenten haben ein Angebot mit Angaben über die beabsichtigte Nutzung bis
am 30. Januar 2021 schriftlich einzureichen an: Gemeinderat Römerswil, Dorf 6, 6027 Römerswil, oder per E-Mail an: gemeindeverwaltung@roemerswil.ch.
Zugehörige Objekte
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Grundbuchplan Grundstück Nr. 664.pdf | Download | 0 | Grundbuchplan Grundstück Nr. 664.pdf |
Merkblatt stillgelegte Schiessanlagen Zweckänderung von Schutzenhäusern.pdf | Download | 1 | Merkblatt stillgelegte Schiessanlagen Zweckänderung von Schutzenhäusern.pdf |