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Inhalt

28. April 2016
Am 13. April 2016 hat der Gemeinderat das Siedlungsleitbild in Kraft gesetzt.

Als Richtschnur und als Orientierungshilfe, das die Entwicklungsabsichten aufzeigt, bildet das Siedlungsleitbild die Grundlage für die anstehende Gesamtrevision der Ortsplanung. Das Leitbild ist ein neues Planungsinstrument, welches der Kanton vor jeder Ortsplanungsrevision verlangt. Im Kanton Luzern müssen alle Bau- und Zonenreglemente und Zonenpläne zwingend an das geänderte kantonale Planungs- und Baugesetz und die neuen Bundesvorgaben angepasst werden.

Das Siedlungsleitbild nimmt keine Entscheide der Stimmberechtigten vorweg. Die Details sind in der nachfolgenden Ortsplanungsrevision zu klären und grundeigentümerverbindlich festzulegen. Schlussendlich entscheiden die Stimmberechtigten über die Revision an der Urne. Als Nächstes wird die Terminplanung für die Gesamtrevision erarbeitet und eine Ortsplanungskommission bestellt. Darüber wird im RömerInfo fortlaufend informiert.

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