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12. Februar 2016
Neue Zuweisung von Asylsuchenden - Dringender Aufruf an die Wohnungseigentümer

Seit dem 1.1.2016 gilt die neue kantonale Asylverordnung, die der Regierungsrat in Kraft gesetzt hat. Damit wird auch die Gemeindeverteilung im Asylwesen neu geregelt. Nebst dem neuen Verteilschlüssel müssen Gemeinden, die ihre Aufnahmepflicht nicht oder nur teilweise erfüllen können, Ersatzabgaben leisten. Die Gemeinde Römerswil muss 20 Asylsuchende aufnehmen. Bis anhin ist die Suche nach geeigneten Wohnräumen praktisch ergebnislos verlaufen, wenige Entscheidungen sind noch offen. Das kann die Gemeinde teuer zu stehen kommen. Im Extremfall, wenn keine Plätze zur Verfügung gestellt werden können, muss die Gemeinde ab dem 7. Monat eine Ersatzabgabe von CHF 40.00 pro Person und Tag bezahlen, das macht pro Jahr für 20 Personen CHF 292‘000.00. Für die ersten Monate 1 bis 6 gelten reduzierte Ansätze.
Der Gemeinderat ruft daher alle Wohnungseigentümer dazu auf, leerstehenden Wohnraum unbedingt an Gemeinderat Thomas Steenaerts, Ressort Soziales (Natel 079 358 67 26 oder E-Mail: thomas.steenaerts@roemerswil.ch) zu melden. Die Gemeinde ist dringendst darauf angewiesen, Wohnraum für Asylsuchende zur Verfügung stellen zu können.